NIENDORF/LOKSTEDT/SCHNELSEN Der neue Ersatzstandort für drei Container im Niendorfer Kirchenweg kommt nicht bei allen Niendorfer/-innen gut an: Aus Sicht der Anwohnenden stehen sie zu dicht an den Wohngebäuden.
Wer schon einmal Flaschen in einem Altglas-Container entsorgt hat, der weiß, dass man dabei ziemlichen Lärm veranstaltet. Unangenehm wird es vor allem für diejenigen, die die klirrende Geräuschkulisse regelmäßig ertragen müssen.
„Unseres Erachtens haben weder Bezirksamt noch Stadtreinigung den Aspekt der Lärmbelästigung ausreichend gewürdigt, als sie zwei Glascontainer nur knapp 12 Meter entfernt von Balkonen, Kinder- und Schlafzimmern aufgestellt haben“, äußert sich ein verärgerter Leser (der nicht namentlich genannt werden möchte) in Reaktion auf den Wochenblatt-Artikel zum Thema. Aus Sicht der Anwohnenden hätte es in der Nähe bessere, von Wohngebäuden weiter entfernte Alternativen gegeben. Wie es mit den rechtlichen Rahmenbedingungen aussieht, kann die Stadtreinigung beantworten: „Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung zum Mindestabstand“, so SRH-Sprecher Andree Möller.
Idealerweise im Umkreis von 300 m zum Wohnort
Das Thema sei jedoch kein neues: „Depotcontainer sind wegen der Lärmimmissionen in ganz Deutschland immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren.“ Bei der Frage, welchen Abstand ein Container zum Wohngebäude haben muss, sei dabei immer wieder die Rede von 12 Metern – und genau die hält die Stadtreinigung auch immer ein. Aus dem Grund bleiben die Container am Niendorfer Kirchenweg ohne weitere Prüfung auch stehen.
Zu bedenken gibt Möller zudem: „Damit das wichtige und vorgeschriebene Angebot zur Sammlung von Wertstoffen genutzt wird, bieten wir den Bürger/-innen eine fußläufige Entsorgungsmöglichkeit idealerweise im Umkreis von 300 Metern zum Wohnort.“
Da sei die Nähe zu bebauten Gebäuden natürlich nicht zu vermeiden. Ansonsten gäbe es nur in Industrie- und Gewerbegebieten Standplätze, für die dann eine längere Anfahrt in Kauf genommen werden müsste.