12. März 2022
Schnelsen

Ampelregelung wirft Fragen auf

Holsteiner Chaussee Sicher für Fußgänger?

Kein Platz für einen Radweg, also werden die Radfahrer mittels der Ampel Voßkamp/Holsteiner Chaussee auf den Zwei-Richtungsradweg auf der Westseite geleitet – Fußgänger ebenfalls Foto: cc

SCHNELSEN Für die einen gibt es in der Holsteiner Chaussee zu wenige Ampeln, für die anderen zu viele: Seit Kurzem sorgt eine neue Lichtzeichenanlage dafür, dass Fußgänger/-innen, aber auch Radfahrer/-innen, sicher über die oft viel befahrene Bundesstraße gelangen.

Doch das passt scheinbar nicht jedem oder jeder. „Wer ist denn auf die glorreiche Idee gekommen, an der Holsteiner Chaussee zwei Ampeln innerhalb von 200 Metern zu installieren?“ fragte kürzlich Leserin Julia W. „Die Fußgängerampel auf Höhe der Einmündung Voßkamp wurde eingerichtet, um die Radfahrenden, die auf dem neu hergestellten Radweg auf der Ostseite der Holsteiner Chaussee von Süd nach Nord fahren, optimal an den Zwei-Richtungsradweg auf der Westseite anbinden zu können“, erklärt Henning Grabow, Sprecher des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer.

Für die Gegenrichtung gelte das ebenso. „Gleiches gilt auch für Rad- und Fußverkehr, der aus dem Voßkamp kommt. Eine Weiterfahrt in Richtung Norden wäre ansonsten nicht möglich, da nördlich des Voßkamps keine Flächen hierfür zur Verfügung stehen und Grunderwerb erforderlich gewesen wäre“, erläutert der Sprecher.

Die Fußgänger-Ampel auf Höhe des Altenheimes (Holsteiner Chaussee 284) wurde 2012 auf Forderung der Politik errichtet. „Die Lichtsicherungsanlage (LSA) dient der sicheren Querung der Holsteiner Chaussee durch die Altenheimbewohner/-innen“, so Grabow. Julia W. behauptet dagegen, dass die Bewohner/ -innen des Malteserstifts den Übergang oft nutzten ohne auf Grün für Fußgänger zu warten. Der Autoverkehr werde – ihrer Meinung nach – hier unnötig gestoppt.

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