NIENDORF Über viele Jahre sind eine Menge Menschen an dem Grabstein auf dem Neuen Friedhof in Niendorf vorbeigegangen, sie haben vielleicht sogar die Inschrift gelesen, bemerkt hat jedoch wohl niemand, dass es sich dabei um einen Wahlspruch der SS aus der Zeit des Nationalsozialismus handelt.
„Ich gehe regelmäßig mit meinem Hund auf dem Friedhof spazieren und dabei ist mir auf einem Grabstein die Inschrift ,Meine Ehre heißt Treue‘ aufgefallen“, erzählt Manuela Stolzenberg. Sie habe daraufhin im Internet recherchiert und herausgefunden, dass die bereits 1973 verstorbene Person (vermutlich) SS-Hauptsturmführer als Chef der Abteilung Presse gewesen sei. „Ich finde es geradezu eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus, dass ein Grabstein diese Inschrift trägt“, so die Niendorferin, die sich wundert, dass bislang niemand darüber „gestolpert“ ist.
Die Verwendung ist in Deutschland gemäß §86a StGB sogar verboten, wie Friedhofsexperte Manfred Meyer vom Forum Kollau auf Nachfrage bestätigt. Er verweist zudem auf die Publikation des Verfassungsschutzes „Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen, verbotene Organisationen“, in der die Verwendung der Parole explizit als strafbar aufgeführt ist.
Stein oder Inschrift soll entfernt werden
Die Friedhofsbesucherin hat auch den Vorsitzenden des Friedhofausschusses Pastor Daniel Birkner auf den Grabstein aufmerksam gemacht: „Wir sind dankbar für den Hinweis und wussten zuvor tatsächlich weder etwas zur Geschichte noch zum Verbot des Spruches.“ Dass er bislang niemandem aufgefallen sei, lasse sich seiner Meinung nach nur so erklären, dass die Parole „verhältnismäßig unauffällig“ sei und den wenigsten Menschen bekannt sein dürfte. Da es sich um einen hier bislang noch nicht vorgekommenen Einzelfall handelt, so Pastor Birkner, habe er sich zunächst über die rechtliche Lage und das weitere Vorgehen beraten lassen.
In Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung wurde der Grabstein in der letzten Woche dann als Übergangslösung abgedeckt. Die Nutzungsberechtigten wurden zudem angeschrieben und mit einer Frist dazu aufgefordert, den Grabstein beziehungsweise die Inschrift zu entfernen. „Ein sensibles Vorgehen ist uns hierbei wichtig, schließlich wissen wir nicht, ob den Angehörigen der Hintergrund und die Tragweite des Spruchs überhaupt bekannt sind“, so der Pastor. Denn seit dem Tod der betreffenden Person sind mittlerweile immerhin fast 50 Jahre vergangen.