28. Januar 2023
Eimsbüttel

Urlaubsgäste statt Wohnungsmieter

Eimsbüttel Ferienwohnungen nehmen zu

Die Plattform Airbnb zeigt freie Unterkünfte mit Pro-Nacht-Preisen an Foto: mf

EIMSBÜTTEL Im Bezirk Eimsbüttel sind aktuell 1732 Ferienwohnungen offiziell registriert. Das ergab eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Anzahl stieg im vergangenen Jahr um 20 Prozent.

Seit der Änderung des Hamburger Wohnraumschutzgesetzes im April 2019, das eine Registrierung mit Wohnraumschutznummer vorsieht, stieg die Anzahl um 50 Prozent. Angesichts eines akuten Wohnungsmangels kritisiert die Linksfraktion, dass die Ferienwohnungen dem Mietwohnungsmarkt fehlen. Eine Suchanfrage in Portalen wie Airbnb oder Home to Go ergibt, dass das Vermieten an Urlauber oder Geschäftsreisende ein lukratives Geschäft ist: In der Lokstedter Widukindstraße wird eine Wohnung für 325 Euro pro Nacht angeboten. Ein Penthouse in der Niendorfer Wendlohstraße ist für 199 Euro pro Nacht zu haben, nahe dem Modezentrum in Schnelsen kann für 115 Euro pro Nacht gewohnt werden.

184 Ferienwohnungen sind in Lokstedt, Niendorf, Schnelsen und angrenzenden Stadtteilen offiziell registriert. Private Anbieter müssen bei legaler Vermietung die Wohnraumschutznummer angeben. Diese sei „ein wichtiges Instrument im Kampf gegen illegale Vermietung von Wohnraum“, erklärt Mikey Kleinert von der Linksfraktion, kritisiert aber auch: „Sie hat zwei große Schwächen: Zum einen gilt sie lediglich für die Kurzzeitvermietung und nicht für Boardinghouses und möblierte Apartments, die monatsweise vermietet werden. Außerdem gibt es keine Möglichkeiten, gegen Mondpreise bei der Vermietung vorzugehen, was schlussendlich sogar zum Leerstand des Wohnraumes führt.“

Wer ohne Wohnraumschutznummer vermietet, dem droht ein Bußgeld. Im vergangenen Jahr wurden in Eimsbüttel in elf Verfahren Bußgelder in einer Höhe von insgesamt 37.050 Euro festgesetzt. Reagiert hatte das Wohnraumschutzamt, in dem fünf Mitarbeitende tätig sind, auf insgesamt zwölf Beschwerden. „Dem Bezirksamt fehlen die eigenen Kapazitäten für Verfahren gegen Portale, die Ferienwohnungen ohne Wohnraumschutz-Nummern anbieten oder mit ihnen werben, vorzugehen. Es scheint, als sei es vollkommen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen“, resümiert Mikey Kleinert und fordert: „Die Wohnraumschutz-Abteilungen brauchen dringend eine bessere Ausstattung, um ihre Aufgaben zu erfüllen.“

Vermietung gesetzlich geregelt
Laut Hamburger Wohnraumschutzgesetz dürfen Mieter und Eigentümer ihre Hauptwohnung nur teil- beziehungsweise zeitweise an Touristen vermieten. Eine ständige Vermietung an wechselnde Besucher ist nur zulässig, wenn sich dies auf weniger als 50 Prozent der Gesamtwohnfläche beschränkt. Zweit- und Nebenwohnungen dürfen nur dauerhaft für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten vermietet werden.

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