13. Mai 2020
Langenhorn

Betreten auf eigene Gefahr oder nicht?

Posse um Weg an der Tarpenbek geht weiter

LANGENHORN Fassungslos stehen Fußgänger und Radfahrer vor dem Zaun, der seit knapp zwei Wochen den Zugang von der Straße Tarpen zum beliebten Weg entlang der Tarpenbek versperrt.

Eine stabile Kette verschließt das Tor. „Betreten verboten“ mahnt das nagelneue Schild des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Abteilung Tiefbau. Darüber heißt es auf einem zweiten Schild der Gewässeraufsicht: „Betreten auf eigene Gefahr“. Was denn nun? Und wer ist zuständig?, fragt sich auch Martina Schenkewitz. Die SPD-Bezirksabgeordnete verlangt endlich Klarheit über die Nutzungsmöglichkeiten des idyllischen Weges: „Das jahrelange Hin und Her muss ein Ende haben.“

Das Problem: Um den Uferbereich der Tarpenbek pflegen zu können, wurde vor Jahrzehnten der Arbeits- und Schauweg eingerichtet; verwaltet wird er von der Liegenschaftsbehörde (LIG). Für die Öffentlichkeit war der Weg nie gedacht – dennoch wurde die Nutzung geduldet. Doch vor fünf Jahren stürzte eine Passantin und verklagte die Stadt Hamburg erfolgreich auf Schadenersatz. Um weitere kostspielige Fälle zu vermeiden, stellte das Bezirksamt Ende 2019 vor Ort laut Ausschuss-Protokoll eine „latente Unfallgefahr für Benutzer durch fehlende Absturzsicherung am Gewässerrand und witterungsbedingt stark aufgeweichte Wegeteile“ fest.

Ein Anspruch auf eine sichere Wegeverbindung könne von der nicht legitimierten Nutzung nicht abgeleitet werden, somit müsse der Zutritt verhindert werden. Jetzt sind Zaun und Kette da. „Beides macht die Bürger zu Recht wütend“, findet Schenkewitz und attestiert dem Bezirksamt „unsensibles Handeln“. Sie wird sich mit ihrer Fraktion für einen Prüfauftrag einsetzen, der zum Ziel hat, den Weg dauerhaft für Spaziergänger, Rad- und Rollstuhlfahrer nutzbar zu machen.

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