WANDSBEK Der Fußgängertunnel an der Robert-Schuman-Brücke stellt nach Auskunft der Hamburger Behörde für Inneres und Sport (BIS)
keinen Brennpunkt der Straßenkriminalität dar. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Videoüberwachung seien anhand der vorliegenden Kriminalitätsdaten nicht zu begründen.
Die Bezirksversammlung hatte auf Vorschlag des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek die zuständige Behörde aufgefordert zu prüfen,
ob eine Videoüberwachung im Fußgängertunnel möglich ist. Zudem ging es um zusätzliche Beleuchtung an den Ab- und Aufgängen zum Tunnel.
Bei Dunkelheit werde der Tunnel wenig genutzt, so dass die Wände verunstaltet, Lampen demoliert sowie andere Ordnungswidrigkeiten und
Straftaten begangen werden, hieß es. Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek der Bezirksversammlung bezeichnete die Situation als „nicht zufriedenstellend“.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. November 2019 wurde nach Angaben der Polizei mit dem Handtaschenraub am 27. November 2019 eine Straftat
im Fußgängertunnel bekannt, zudem zwei weitere Straftaten im Umfeld der Tunnelanlage. Der Fußgängertunnel selbst sei gut ausgeleuchtet und
trotz einer leichten Kurvenführung übersichtlich gestaltet, wie die Innenbehörde in der Stellungnahme weiter mitteilte.
Die Beleuchtung im Bereich der Zuwegungen sei jedoch nicht ausreichend, eine Nachbesserung erscheine in dem Bereich als sinnvoll.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat grundsätzlich keine Bedenken gegen eine zusätzliche Beleuchtung der Tunnelzugänge.
Die Notwendigkeit und Angemessenheit sowie die bauliche und betriebstechnische Umsetzung seien über das Bezirksamt Wandsbek durch die
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH zu prüfen.