23. April 2022
Hamm

Umzug vollzogen

Jobcenter für Selbstständige jetzt in Farmsen

Jobcenter: Nach dem Auszug aus dem Beltgens Garten sind die Wege weiter geworden Foto: Röhe

HAMM Fünf Jahre lang wurden Selbstständige, die von ihrem Einkommen allein nicht über die Runden kamen, am Jobcenter-Standort am Beltgens Garten in Hamm unterstützt. Aktuell sind es 3200 Kundinnen und Kunden und deren Angehörige (Partner und Kinder) in etwa 2300 Haushalten, den sogenannten Bedarfsgemeinschaften.

„Am Standort Beltgens Garten endet ein befristeter Mietvertrag”, wie Sprecherin Heike Böttger mitteilt. Nach dem zuletzt bekannten Sachstand ist vermieterseitig am Beltgens Garten die Schaffung von Wohnraum geplant. Daher ist ein Umzug des Jobcenter-Standorts für Selbstständige notwendig geworden und mittlerweile auch vollzogen.

Der neue Standort ist am Marie-Bautz-Weg in Farmsen. „Der Umzug wurde entsprechend der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit gestaltet und durch den Einsatz eigener Dienstleister durchgeführt”, teilt Böttger weiter mit und hebt auch gleich einen Nachteil hervor: „Der neue Standort ist nicht so zentral gelegen wie der Standort am Beltgens Garten. Daher ist für manche Kundinnen und Kunden sicher umso interessanter, dass ihnen umfangreiche Online-Angebote zur Verfügung stehen.”

Damit gemeint ist, dass alle Bezieher von aufstockender Leistung neben einer extra eingerichteten Standort-Hotline auch von einer Online-Beratung per Video und anderen e-Services profitieren.
Im Februar 2021 waren es etwa 5000 Bürger, die am Standort für Selbstständige betreut wurden. Allerdings erhielten Selbstständige, die schon vor Corona mit ihrem Einkommen nicht auskamen und Leistungen nach dem SGB 2 erhalten haben, ein Schreiben, dass der für Selbstständige zuständige Standort nicht mehr ihr Ansprechpartner ist, sondern das Jobcenter an ihrem Wohnstandort.

Mit dem Wechsel sind sie aus Sicht der Behörde nicht mehr selbstständig und somit als arbeitssuchend registriert. Sie stehen somit für jede zumutbare Arbeit offen – trotz ihrer Selbstständigkeit. Böttger bestätigt: „Seit dem 1. April 2021 ist der Standort für Selbstständige nur noch für die Kunden zuständig, bei denen die Selbstständigkeit tragfähig ist beziehungsweise das Potenzial hat, um sich aus der Hilfebedürftigkeit zu lösen.”

Bei Neukunden, die coronabedingt in die Abhängigkeit des Jobcenters gekommen sind, gelte diese Regelung derzeit nicht. Grundlage für diese Entscheidung sei die Dauer der Selbstständigkeit und das in den vergangenen vier Jahren erzielte Einkommen. Auf gezielte Nachfrage, wie viele von den Langzeit-Selbstständigen ein solches Schreiben erhalten, antwortet Böttger: „Die Anzahl der vom Zuständigkeitswechsel betroffenen Fälle wird statistisch nicht abgebildet.” Bereits vor Corona waren dem Jobcenter Kleinunternehmer und Selbstständige, die ihre monatlichen Einnahmen aufstocken, ein Dorn im Auge.

Ausführliche Infos unter https://team-arbeit-hamburg.de/standorte/fuer-selbststaendige/

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