WANDSBEK/RAHLSTEDT Das Bezirksamt hat darauf hingewiesen, dass laut Hamburgischer Bauordnung nicht überbaute Flächen und Vorgärten von Privatgrundstücken wasserdurchlässig belassen sowie begrünt und bepflanzt werden müssen. Dies trage zur Verbesserung des Wasserhaushalts und des städtischen Kleinklimas bei.
Eine wasserundurchlässige Versiegelung, beispielsweise mit Folie und Schotter oder Pflasterung, ist nicht zulässig, so das Bezirksamt weiter. „Die Positionierung bezüglich sogenannter Schottergärten ist eindeutig, aber nicht ganz nachvollziehbar“, sagte Birgit Wolff, Vorsitzende des FDP-Fraktion.
In der Wandsbeker Bezirksversammlung werde immer wieder das Abstellen von Autos auf öffentlichem Raum kritisiert, die Fahrzeuge sollen auf privatem Gelände parken. „Das aber erfordert eine gewisse Versiegelung“, so Wolff. Wer grüne Vorgärten erhalten wolle, müsse ausreichend öffentlichen Parkraum schaffen und erhalten. Laut Bezirksamt erlaubt die Bauordnung allerdings eine Versiegelung von Grundstücks-teilen z. B. für Stellplätze, Zufahrten, Terrassen oder Standplätze für Abfallbehälter. Vor einem Jahr hatten SPD und Grüne in Rahlstedt eine entsprechende Information an Grundstückseigentümer angeregt. Der Antrag wurde in der Bezirksversammlung angenommen.
„Wir hatten uns gewünscht, dass die Eigentümer zusätzlich per Schreiben oder Flyer informiert werden. Ob eine Pressemitteilung allein ausreicht und alle erreicht, die sich nicht an die Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung halten, ist fraglich“, kommentierte Katja Rosenbohm von den Rahlstedter Grünen: „Wir werden bei diesem Thema nicht lockerlassen.“
Zuletzt hatten die Linke und die fraktionslose Abgeordnete Frauke Häger in Sachen Schottergärten beim Bezirk nachgefragt.