BILLSTEDT/HORN Michael Osterburg, bis zur letzten Wahl Vorsitzender der Grünen-Fraktion in der Bezirksversammlung Mitte, soll Fraktionsgelder veruntreut haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben.
Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens’ Behörde wirft Osterburg „im Wesentlichen 121 Fälle der gewerbsmäßigem Untreue, teilweise in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung“ vor. Osterburg soll 2015 bis 2019 „in großem Umfang Geldmittel der Fraktion für private Zwecke verwendet haben“. Es geht laut Staatsanwaltschaft um 34.500 Euro.
Genannt werden Bewirtungen, die „wahrheitswidrig“ fraktionsbezogene Anlässe hatten. Es geht auch um „tatsächlich nicht entstandene“ Kinderbetreuungskosten und „privat“ angeschaffte Gebrauchsgegenstände. Osterburg wird außerdem verdächtigt, „verschiedene Kontoabbuchungen zu seinen Gunsten“ getätigt und sich grundlos Reise- und Mietwagenkosten erstattet lassen zu haben. Die Staatsanwalt-schaft hat den Angaben zu-folge 162 Zeugen und 348 Urkunden zur Beweisführung benannt, Osterburg habe sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Wegen des laufenden Verfahrens will Michael Muja, einer der beiden heutigen Vorsitzenden der Grünen-Fraktion, ebenfalls nichts sagen und verwies stattdessen auf die Pressinformation von 2020, mit der seine Fraktion die Anzeige gegen Osterburg, der der 2019 gewählten Bezirksversammlung nicht mehr angehört, öffentlich gemacht hatte. Nach der Amtsübernahme habe man sich einen Überblick über die Fraktionsgelder verschafft und Unregelmäßigkeiten festgestellt, hieß es damals.
Das Bezirksamt ergänzte, eine Fraktion erhalte monatlich 2978,28 Euro und zusätzlich pro Mitglied 589,06 Euro – das waren in der damaligen Wahlperiode gut 8800 Euro monatlich für die Grünen.
Sprecherin Sorina Weiland machte außerdem auf eine Anfrage in der Bürgerschaft aufmerksam, die sich ebenfalls mit dem Vorgang befasste und aus dem Jahr 2020 stammt. Dort heißt es bezogen auf das Jahr 2018, die Fraktion der Grünen in Hamburg Mitte habe ein Minus von 38.147 Euro erwirtschaftet.
Laut Senat müssen die Fraktionen jährlich abrechnen und Buch führen. Die Abrechnung muss von einem Wirtschaftsprüfer testiert, nicht für die Fraktion aufgewendete Mittel zurückgezahlt werden. Der Rechnungshof darf seit 2014 Prüfungen vornehmen.
