3. März 2023
Billstedt

Lebenslange Haft für den Messerstecher

Urteil im Prozess um Attacke an der Bushaltestelle

Die Bushaltestelle an der Kandinsky-allee bleibt für das Opfer zeitlebens ein Ort des Grauens Foto: Timm

BILLSTEDT/FARMSEN Es war ein herzloses Verbrechen. Jamil Sch. (29) hatte versucht, am frühen Morgen des 23. Juni vergangenen Jahres vor der Bushaltestelle in der Kandinskyallee seine Ex-Lebensgefährtin (20) durch mehrere Messerstiche zu töten. Die junge Frau überlebte. Dennoch wurde der Angeklagte von der Großen Strafkammer 2 des Hamburger Landgerichts zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Ein hartes Urteil. „Wir sind uns der Bedeutung dieser Entscheidung bewusst“, erklärte der Vorsitzende Richter während der Urteilsbegründung. Ausschlaggebend war vor allem das grausame Vorgehen während der Tat. Der Richter: „Da gefriert einem das Blut in den Adern. Dem Täter fehlt ein Herz!“

Wenige Tage vor der Tat hatte die junge Frau dem Angeklagten mitgeteilt, dass sie die Beziehung zu ihm nicht fortsetzen wolle. Sie plante eine Reise in die Türkei.

Am 23. Juni wollte sie sich um 6.20 Uhr von Bekannten an der Kandinskyallee abholen lassen. Um 6.17 Uhr erschien Jamil Sch. in schwarzer Kleidung an der Bushaltestelle. Mit einem Küchenmesser stach er mehrfach auf das Gesicht und den Kopf der jungen Frau ein. Das Messer drang dabei bis in den Schädelknochen ein. Der Messergriff brach ab, während die Klinge im Kopf stecken blieb. Die junge Frau erlitt unter anderem einen Bruch des Schädeldachs. Ihre linke Gesichtshälfte wird dauerhaft gelähmt bleiben.

Nach dem Angriff verließ der Täter den Tatort. Er zog sich um und erschien kurze Zeit später in der Berufsschule, wo er sich, als wenn nichts geschehen wäre, mit Klassenkameraden und Lehrern unterhielt.

Da das Opfer aber vor ihrer Notoperation einer Polizistin noch den Namen des Täters zuflüstern konnte, suchten die Beamten ihn in der Schule auf. Sie fanden den Messerschaft in seiner Tasche.

Der Vorsitzende Richter: „Vielleicht war es Glück für das Opfer, dass die Klinge abbrach und stecken blieb. So konnte der Täter nicht weiter zustechen.“

Außer versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung wurde Jamil Sch. auch wegen Vergewaltigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs verurteilt. Er hatte in seiner Drei-Zimmer-Wohnung in Farmsen gegen den Willen seiner Partnerin den Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten aufgenommen.

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