BILLSTEDT/ROTHENBURGSORT Die Hansestadt plant 44 neue Schulen in den kommenden Jahren, für die sich nicht leicht Grundstücke finden lassen. Zusätzlich müssen 5000 Kita-Plätze geschaffen werden. Also haben sich Schul-, Finanz- und Sozialbehörde zusammengetan.
Zum einen geht es dabei –ganz praktisch – um eine enge räumliche Verzahnung: In den kommenden fünf Jahren sollen an mindestens 50 Schulstandorten Kitas erweitert oder neu etabliert werden. Es sollen insgesamt 5000 Kita-Plätze geschaffen werden, die sich neben Grundschulen befinden.
Die Einbeziehung der Kitas erspart deren parallele Suche nach Raum in der Stadt.
Zum anderen habe so eine Nähe, die Synergien zwischen Kitas und Schulen ermöglicht, auch einen zukunftsträchtigen pädagogischen Wert, wie Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard betont: „Ein leistungsfähiges Gesamtsystem der frühkindlichen Bildung erfordert einen klugen Übergang von der Kita in die Schule. Hierfür muss ein neues, erweitertes und gemeinsames Erziehungs- und Bildungsverständnis weiter vorangebracht werden.“
Holzhaus mit Gründach
Um die Investitionskosten zu senken, wurde zudem ein spezielles sogenanntes Kita-Haus entwickelt.
Dabei handelt es sich um ein kostengünstiges Serienhaus. Dazu haben Schulbau und Gebäudemanagement Hamburg mit der Sozialbehörde, der Schulbehörde und Kitaträgern zusammengearbeitet.
Das Holzhaus mit Gründach, in das 80 Kinder passen, kann aufgrund seiner modularen Struktur innerhalb kurzer Zeit errichtet werden. Die Raumaufteilung lässt sich an die individuellen Anforderungen des jeweiligen Kita-Trägers anpassen und verfügt beispielsweise über eine Fußbodenheizung sowie bodentiefe Fenster.
Fünf Millionen jährlich
Ein Kita-Haus ist geplant in Billstedt an der Schule An der Glinder Au sowie eines in Rothenburgsort an der Fritz-Köhne-Schule. Beide Einrichtungen sollen über jeweils 80 Plätze verfügen.
Für den Bau dieser schulintegrierten Kita-Flächen stellt der Senat in den kommenden Jahren investive Mittel von jährlich fünf Millionen Euro zur Verfügung. Um neue Kitas auch zeitnah realisieren zu können, wird ein behördenübergreifender Prozess festgelegt.
Schulbehörde, Sozialbehörde, der Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg und Sondervermögen Schulimmobilien haben dazu eine Vereinbarung geschlossen.