BILLSTEDT Wer auf den Straßen in Billstedt unterwegs ist, sollte zwingend eine Uhr dabei haben.
Nahe der Kreuzung Merken-/Möllner Landstraße ist an einer Kreuzung wegen eines Altenheims 30 km/h angeordnet, aber nur „von Montag bis Freitag. „Und am Wochenende? Kommen die Bewohner nicht raus?“, fragt ein besorgter Leser.
Fangen wir ganz sachlich an: Nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung Mitte der 2010er-Jahre kann vor Einrichtungen wie Kitas und Altenheimen 30 km/h angeordnet werden. Das ist auch in Billstedt – wie berichtet – ein paarmal passiert. Aber nicht überall: Am Altenheim eines privaten Betreibers an der Ecke Kapellenstraße/Oberschleems kann man unbegrenzt vorbeirauschen.
Um die Ecke, auf der Möllner Landstraße, beginnt dann ein lustiger Flickenteppich. Vor der Kita „Billezwerge“ geht es montags bis freitags von 6 bis 19 Uhr nur mit 30 km/h vorwärts. Auch an den weiteren Kitas (an den Ecken Oberschleems und Letternkamp) gilt das. Vor dem Awo-Seniorentreff an der Ecke Merkenstraße/Möllner Landstraße haben die flotten Fahrer Vorrang, am Tagestreff wieder nicht.
Das alles ist, in der Tat, merkwürdig, und lässt nur einen Schluss zu – nämlich unbedingt eine Uhr mit ins Auto zu nehmen. Auch im Lkw, einem Bus und auf allerlei Zweirädern kann das Zeiteisen nicht schaden. Und ein geübter Blick: Jetzt muss der Fuß runter vom Gas, jetzt kann er draufbleiben.
„Nail the pedal“ (auf deutsch: Gas geben) heißt es offensichtlich dort, wo keine Schilder hängen.
Dass es auch anders gehen könnte, zeigt ein Antrag der Grünen in der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte. Er soll im September in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur weiter verhandelt werden und bezieht sich auf ein Papier des Städtetages, in dem gefordert wird, dass auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für Kommunen geschaffen werden, „Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten“. Das solle auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz oder sogar stadtweit gelten.
