HAMBURG-NORD Es ist nun sechs Jahre her. Zu dem Rolling-Stones-Konzert am 9. September 2017 waren über 80.000 Fans in den Hamburger Stadtpark gekommen. Sie waren begeistert. Dass dieses Konzert in Hamburg heute immer noch ein Nachspiel hat, konnte damals niemand ahnen.
Der Skandal: Harald Rösler (73), ehemaliger Chef im Bezirksamt Nord, soll damals 100 Freikarten im Wert von rund 15.000 Euro und weitere 300 Kaufkarten von dem Veranstalter verlangt haben. Im Gegenzug
soll dem Veranstalter die Bühne im Hamburger Stadtpark vergünstigt verpachtet worden sein. Dem städtischen Haushalt sollen dadurch Einnahmen entgangen sein.
Nach einem viermonatigen Prozess verurteilte das Hamburger Landgericht Rösler im April 2022 wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro. Sein Stellvertreter bekam wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 12.100 Euro. Zwei mitangeklagte Konzertveranstalter wurden freigesprochen.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil nicht einverstanden, legte Revision ein. Nun hat der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden: Die Affäre um das Stadtpark-Konzert wird neu aufgerollt. Das Urteil des Landgerichts Hamburg war laut BGH „durchgreifend fehlerhaft“. Die Korruptionsvorwürfe müssen jetzt von einer anderen Strafkammer des Hamburger Landgerichts erneut umfassend geprüft werden.
