HAMBURG-NORD Schon das umgangssprachliche Wort „Bettelampel“ macht deutlich, was die Grünen stört: Fußgänger und Radfahrer sollen nicht „betteln“ müssen, um über die Straße zu kommen. Deshalb werden die letzten sogenannten Bettelampeln im Bezirk jetzt abgeschafft.
Engagierte Vorkämpferin für die Rechte der Fußgänger ist Katharina Fischer-Zernin, Grünes Mitglied im Mobilitätsausschuss im Bezirk Nord; sie ärgert sich über Bettelampeln an großen Kreuzungen: „Automatisch bekommt nur der Autoverkehr grün. Vielfach sind sich die langsameren Verkehrsteilnehmer auch gar nicht bewusst, dass der Grund ihrer Benachteiligung die Bevorzugung des Autoverkehrs ist.“
Bettelampeln, nicht zu verwechseln mit Bedarfsampeln an großen Straßen zwischen den Kreuzungen, fordern eine längere Grünphase für den Fußverkehr an. Wird die Taste nicht gedrückt, richtet sich die Schaltung nach dem Autoverkehr, der parallel unterwegs ist. Fußgänger und Radfahrer haben dann nicht automatisch Grün zusammen mit dem parallelen Verkehr. Besonders blöd: Wer während der Grünphase für den parallel fahrenden Autoverkehr auf den Taster drückt, erhält auch dann kein Grün, sondern muss bis zur nächsten Grünphase warten.
Bedarfsampeln bleiben
Manche Bettelampeln sind nur zu bestimmten Zeiten so geschaltet. Dennoch: Katharina Fischer-Zernin sieht dadurch die Fußgänger ausgebremst und in der Abschaffung der Bettelampeln einen „Schritt für mehr Gerechtigkeit auf der Straße“. Abgeschaltet wurden in Barmbek bereits die Ampeln Habichtsplatz, Jahnbrücke, Winterhuder Weg (drei Ampeln) und auf dem Dulsberg die Straßburger Straße. In Langenhorn zeigen jetzt an der Langenhorner Chaussee zwei Ampeln und am Überseering eine Ampel regelmäßig grünes Licht für Fußgänger.
Bis zum Jahr 2024 werden je zwei weitere Bettelampeln an der Langenhorner Chaussee und am Krohnstieg abgeschaltet. Die Alsterkrugchaussee, die Sengelmannstraße, die Bramfelder Straße, die Drosselstraße, Habichtstraße und Rübenkamp stehen auch noch auf der Liste. Insgesamt sind nur noch elf Bettelampeln im Bezirk Hamburg-Nord im Betrieb. Bedarfsampeln dürfen dagegen bleiben. Sie sind unabhängig von einer Kreuzung geschaltet und erleichtern Fußgängern und Radfahrern das Queren einer Straße und erhöhen damit den Komfort des Fußverkehrs.