27. Mai 2023
Barmbek

Mehr Wohnraum durch Nachverdichtung

Alte Bebauungspläne werden dafür geändert

Bau

Höher hinaus für mehr Wohnungen: Dafür werden jetzt Bebauungspläne geändert Symbolfoto: GettyImages

BARMBEK Hamburg fehlt bezahlbarer Wohnraum. Deshalb wird an allen Ecken und Enden nicht nur nach bebaubarem Grund gesucht, sondern es werden auch bestehende Bebauungspläne geändert. Dies beabsichtigt die Stadt auch in Barmbek.

So sollen in den Bebauungsplänen Barmbek-Nord 39 (rechts und links der Fuhlsbüttler Straße), Barmbek-Süd 43 (Barmbeker Markt/Feßlerstraße/Vogelweide) und Barmbek-Süd 44 (Von-Essen-Straße) die dortigen „Geschäftsgebiete“ aufgehoben werden. Die „Geschäftsgebiete“ waren auf Grundlage der Baupolizeiverordnung aus dem Jahr 1938 in dem bisher geltenden Planrecht aus den 1950er-Jahren festgesetzt worden. Zulässig sind hier Geschäfts- und Gewerbebetriebe, von denen keine erhebliche Belästigung ausgeht. Wohnungen sind hier grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

„Diese Festsetzung steht der Genehmigung von dringend benötigtem Wohnungsbau in innerstädtischen Gebieten entgegen. Das ,Geschäftsgebiet‘ ist als Baugebietskategorie nach heutigen Maßstäben einer gemischt genutzten Stadt städtebaulich nicht mehr sinnvoll“, heißt es vom Bezirk Hamburg-Nord. Durch die Aufhebung werde in kleinräumlichen Bereichen eine Weiterentwicklung der Bebauung entsprechend der näheren Umgebung zulässig. Dies ermögliche in vielen Fällen Wohnungsbau. Vorhandene genehmigte Nutzungen hätten weiterhin Bestandsschutz.

Das Informationsmaterial zu den Bebauungsplanentwürfen wird im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung noch bis einschließlich 12. Juni während der Dienstzeiten im Auslegungsraum der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in der Neuenfelder Straße 19 sowie im Bezirksamt Hamburg-Nord, Kümmellstraße 6, öffentlich ausgelegt. Alle Bürger/-innen haben die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben – auch per E-Mail an: Bauleitplanung-LP@bsw.hamburg.de

Die Unterlagen zu den Bebauungsplanverfahren können zudem im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Dort kann online eine Stellungnahme zur Aufhebung der „Geschäftsgebiete“ abgegeben werden. Die zuständigen Mitarbeiter/-innen des Amtes für Landesplanung und Stadtentwicklung stehen montags bis freitags während der Bürozeiten unter Telefon 428 408 216 für Auskünfte zur Verfügung.

Das Infomaterial ist außerdem im Internet unter www.hamburg.de/bebauungsplaene verfügbar

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