BARMBEK Mit seinem Antrag auf umfassende Überarbeitung des Luftreinhalteplans bei der Umweltbehörde erinnert der BUND Hamburg an ein bereits im November erstrittenes Urteil zur Luftreinhaltung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) im November.
Demnach war der Verzicht auf Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge an der Habichtstraße rechtswidrig; ein neuer Luftreinhalteplan sei „unverzüglich“ zu erstellen zur Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte. Doch gegen dieses Urteil ging der Senat im Februar in Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVG). „Der Senat vergeudet damit offenbar lieber Zeit und Geld“, kritisiert BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. Jetzt fordert er, die aktuellen rot-grünen Koalitionsverhandlungen sollten ein Ende des Rechtsstreits vereinbaren und stattdessen einen Fahrplan für bessere Luft in Hamburg aufstellen. Denn auch die während der Corona-Krise vorübergehend niedrigeren Belastungen mit Stickoxiden änderten nichts an dieser Verpflichtung: Mit zunehmendem Straßenverkehr würden die alten Stickoxidwerte schnell wieder erreicht oder gar überschritten.
„Die Stadt muss gewährleisten, dass die Gesundheit der Anwohner an belasteten Straßen dauerhaft geschützt wird“, sagt Manfred Braasch. So liege der Jahresmittelwert für Stickoxide an der Habichtstraße trotz erster Maßnahmen derzeit mit 46 μg/m³ weiter über dem Grenzwert. „Die Fachbehörden müssen sich an die Arbeit machen“, sagt Braasch.