Das Radfahren im Garstedter Weg bleibt ein Dauerthema bei den Wochenblatt-Lesern. Fußgänger und Radler kommen sich auf engem Raum in die Quere.
Da der Garstedter Weg keine Beschilderung aufweist, ist sich auch so mancher Zweiradfahrer unsicher, wo man überhaupt fahren darf und soll. Das Niendorfer Wochenblatt hat sich beim Bezirksamt und bei Polizeihauptkommissar Ingo Naujokat schlau gefragt, und als entscheidend stellt sich heraus, ob ein „baulich hergestellter Radweg“ vorhanden ist.
Auf diesem darf mit dem Rad gefahren werden – oder der (sehr mutige) Radler fährt auf der Fahrbahn zwischen Autos und Lastwagen. Freie Wahl. Wo der baulich hergerichtete Radweg (Asphalt oder Platten) endet und nur noch ein Gehweg mit grauen Gehwegplatten vorhanden ist, muss abgestiegen und geschoben werden – oder man sucht sich eine andere Wegstrecke. Ausnahme: Kinder bis zum zehnten Geburtstag.
Wo im Garstedter Weg allerdings baulich hergestellte Radwegabschnitte anfangen und enden, lässt sich nicht wirklich genau feststellen. Die uralten Wege sind viele Male mit allen möglichen Materialien ausgebessert worden, weisen Unebenheiten auf und sind auch für Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator eine Plage.
Noch beschildert sind dagegen die Gehwege im Krähenweg, die vor längerer Zeit für Radfahrer freigegeben wurden. Bezirksamtssprecher Kay Becker zum Thema Krähenweg: „Nach neuesten Richtlinien wird es so etwas nur noch in ganz speziellen Ausnahmefällen geben, zum Beispiel wenn sich eine Schule in der Straße befindet. In naher Zukunft werden diese Beschilderungen, wie im Krähenweg angeboten, verschwinden.“ bk