14. August 2013
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Lässt die Behörde Kinder im Stich?

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Für Milja war der erste Schultag nach den Sommerferien kein Start nach Maß. Die Zweitklässlerin, die wegen einer Muskelerkrankung im Rollstuhl sitzt, besucht eine Integrationsklasse an der Gesamtschule Moorflagen (Niendorf-Nord).

Im vergangenen Schuljahr wurden sie und ein weiteres Inklusionskind von einem persönlichen Assistenten betreut. Bereits vor sechs Monaten stellten ihre Eltern bei der Schulbehörde einen Folgeantrag für die Weiterbewilligung. Die Antwort blieb jedoch zunächst aus – und das, obwohl Milja selbst beim Herausnehmen des Federmäppchens aus dem Ranzen Unterstützung braucht. Dass sie in den ersten Tagen nach den Ferien überhaupt den Unterricht besuchen konnte, war dem Engagement der Schule und des Malteser Hilfsdienstes zu verdanken, der einen Integrationshelfer schickte, ohne dass die Kostenerstattung gesichert war. „Dies ist ein für die betroffenen Familien sehr belastender Umgang. Die Inklusion in der Schule wird ad absurdum geführt“,  beklagt ihre Mutter Zaklin Nastic. Anfang letzter Woche lag endlich die Bewilligung im Briefkasten, doch nach Informationen des Niendorfer Wochenblatts warten an anderen Schulen immer noch viele Familien auf entsprechende Genehmigungen.

Kein Einzelfall

Auch Birgit P. aus Niendorf ist verärgert über die lange Bearbeitungszeit. Ihr Sohn Tim (Name geändert) hat das Down-Syndrom und wurde letzte Woche eingeschult. Schon vor Monaten hatte sie einen persönlichen Assistenten für 6,5 Stunden pro Tag beantragt. Da die Eltern eigentlich einen Leistungsträger nach Wahl beauftragen können, hatte sie einen Schulbegleiter des Malteser Hilfsdienstes ausgesucht und mit Tim bekannt gemacht. Doch die Behörde entschied anders,  erteilte kurz vor Schuljahresbeginn nur eine Vorabgenehmigung für eine fünfstündige Be- treuung durch einen FSJ’ler (Freiwilliges Soziales Jahr). Erst auf massiven Druck der Eltern wurde die Anzahl der Stunden erhöht und eine erfahrenere  Be- gleiterin genehmigt. Wie Zaklin Nastic konnte auch Birgit P. die zuständigen Mitarbeiter der Schulbehörde nur sehr schwer bzw. gar nicht erreichen. „Die verspäteten oder ausbleibenden Genehmigungen verunsichern nicht nur uns Eltern, sondern stellen auch die Schulen und die Anbieter vor große organisatorische Probleme“, kritisiert Tims Mutter. Ulla Bodenstein, Leiterin der Schulischen Integrationshilfe beim Malteser Hilfsdienst, bestätigt: „Unsere Ansprüche an eine passgenaue Vermittlung von qualifizierten Schulbegleitern sind hoch. Wir wollen für jedes Kind eine optimale Begleitung sicherstellen. Allerdings sind wir abhängig von der jeweiligen Bewilligung der Schulbehörde. Liegt diese nicht vor, können wir keine Schulbegleitung in die Wege leiten!“ Peter Albrecht, Pressesprecher der Schulbehörde, räumte Verspätungen ein. Ein Grund sei, dass nicht alle Anträge fristgerecht eingereicht worden seien und die Behörde warten müsse, bis für alle Inklusionskinder einer Schule die Bedarfe angemeldet worden seien, um diese dann bündeln zu können. Um die noch ausstehenden Genehmigungen schneller abarbeiten zu können, wurde die Zahl der Mitarbeiter in der zuständigen Dienststelle Anfang letzter Woche erhöht. löv

 

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