12. Mai 2022
Hamburg

Wann kommt die geplante Hilfe?

Entlastungen im Alltag sind beschlossen

Familie

Besonders Familien sollen von den geplanten finanziellen Hilfen profitieren Symbolfoto: GettyImages

HAMBURG/BERLIN In einer Kabinettssitzung hatte das Bundeskabinett am 27. April die geplanten Maßnahmen aus dem Entlastungspaket 2022 beschlossen. Was genau bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger? Vorgesehen sind unter anderem eine Energiepreispauschale, ein Kindergeldbonus, ein Tankrabatt, ein ÖPNV-9-Euro-Ticket und ein Hartz-IV-Zuschuss. Das milliardenschwere Hilfspaket soll inmitten des Ukraine-Kriegs Unterstützung bringen. Welche Maßnahmen aus dem Entlastungspaket voraussichtlich wann kommen: ein Überblick.

♦ Energiepreispauschale: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten über die Gehaltszahlung der Arbeitgeber – voraussichtlich im September – einmalig 300 Euro, die allerdings steuerpflichtig sind. Selbstständigen wird die Steuervorauszahlung einmalig um 300 Euro reduziert. Rentner sind davon ausgeschlossen. Allerdings: wenn sie einem Mini- oder Midi-Job mit Gehalt zwischen 450 und 1300 Euro monatlich nachgehen, können sie ebenfalls von der Pauschale profitieren.

♦ Kindergeldbonus: Familien erhalten im Juli einmalig 100 Euro pro Kind über die Familienkassen ausgezahlt –ergänzend zum Kindergeld. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

♦ Tankrabatt: Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wie Benzin und Diesel sowie Erdgas und Flüssiggas soll vom 1. Juni bis 31. August 2022 gesenkt werden. Laut Finanzministerium reduziert sich der Steuersatz bei Benzin um 29,55 ct/Liter und bei Diesel um 14,04 ct/Liter sowie bei Erdgas um 6,16 ct/kg und bei Flüssiggas 12,66 ct/Liter.
Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer, die in voller Höhe vom Endverbraucher getragen wird. Knapp 3,15 Milliarden Euro kostet diese Maßnahme den Staat.

♦ Hartz-IV-Zuschuss: Für Empfänger von Sozialleistungen, wie z. B. ALG II (Hartz IV) gibt es eine zusätzliche Corona-Bonus-Zahlung in Höhe von 200 Euro, die im Juli ausgezahlt werden soll.

♦ 9-Euro-Ticket für 90 Tage: Start für das 9-Euro-Ticket ist der 1. Juni. Wer beispielsweise im Juni ein Ticket kauft, kann es in diesem Monat nutzen. Für Juli oder August muss dann jeweils ein weiteres Ticket erworben werden. Das Ticket gilt für den ÖPNV und den Regionalverkehr in ganz Deutschland, aber nicht für den Fernverkehr (ICE, IC oder EC). Also für drei Monate insgesamt 27 Euro pro Person – dafür könnte man/frau das Auto schon mal stehen lassen! Erwerben kann man das Ticket online, aber auch an Automaten und am Schalter soll der Kauf des 9-Euro-Tickets möglich sein. Auch Abo-Kunden und Besitzer von Semestertickets oder Jobtickets profitieren davon. An einer entsprechenden Lösung – so heißt es von offizieller Stelle – arbeiten die Verkehrsunternehmen derzeit. Reservierungen sollen schon im Mai möglich sein.

♦ Steuerentlastung für 2022: Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro. Der Grundfreibetrag steigt von 9.984 auf 10.347 Euro um 363 Euro. Und die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigt auf 38 Cent, dies gilt für die Jahre 2022 bis 2026 unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.

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